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Art 5 StVBW_BayVPolAufgAltFPAllgVwAbk (Bayern) — [Kündigung]

Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet des Marktes Altusried – Ferienpark Allgäu

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragsschließenden Teile jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.