(1) Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragsschließenden Teile jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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(1) Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragsschließenden Teile jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.