Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

StVAufenthBeendStV

Art 1 Anwendungsbereich

Stand: 27.08.2026

Bayern

Die nachfolgenden Regelungen gelten für Amtshandlungen im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen, die von Bediensteten der Vertragspartner, die keine Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamte sind, auf dem Hoheitsgebiet anderer Vertragspartner durchgeführt werden.

Art 2