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Gesetze / Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik zur sozialen Sicherstellung für aus ihren Funktionen ausscheidende Staatssekretäre

StSozSBes

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Bestimmungen des Beschlusses über Regelungen zur sozialen Sicherstellung für ausscheidende Mitglieder des Ministerrates vom 8. Februar 1990 in der Fassung vom 8. August 1990 sind grundsätzlich für diejenigen anzuwenden, die durch den Ministerpräsidenten berufen sind.

StSozSBes

Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik zur sozialen Sicherstellung für aus ihren Funktionen ausscheidende Staatssekretäre

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/StSozSBes/(xxxx)

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/StSozSBes/(xxxx), abgerufen am 16.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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