Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung
StRGVV§ 12 Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1. Arbeit
a) Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
b) Arbeitsmarkt, Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
c) Rechtlicher und sozialer Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitsmedizin, Heimarbeit, einschließlich gewerbeaufsichtlicher Vollzug
d) Ladenschluss
e) Arbeitsgerichtsbarkeit einschließlich Verfahrens- und Gerichtskostenrecht
2. Soziales
a) Sozialrecht
b) Sozialversicherungen, Sozialversicherungsträger und Versicherungsbehörden einschließlich Aufsicht, soweit nicht § 13 Satz 1 Nr. 7 bis 9
c) Sozialhilferecht, Wohnungslosenhilfe
d) Blindengeld, soziale Entschädigung
e) Kinder- und Jugendhilfe einschließlich Kindertageseinrichtungen
f) Kriegsgefangene, Heimkehrer, Lastenausgleich
g) Ehrenamt und Freiwilligendienste, soweit nicht § 3 Nr. 3 oder § 13 Satz 1 Nr. 11
h) Wohlfahrtspflege, Sozialwirtschaft
i) Förderung der Insolvenzberatung
k) Sozialgerichtsbarkeit einschließlich Verfahrens- und Gerichtskostenrecht
3. Familien- und Seniorenpolitik, Schutz des ungeborenen Lebens, Generationenzusammenhalt und -politik
4. Frauenpolitik, Gleichstellung von Frauen und Männern
5. Vertriebene, Spätaussiedler
6. Teilhabe, Selbsthilfe und Förderung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Schwerbehindertenrecht, Behindertenbreitensport
7. Psychiatrischer Maßregelvollzug einschließlich forensisch-psychiatrische Ambulanzen zur Nachsorge
8. Unterbringungswesen
9. Gräbergesetz.