Gesetze / Landesrecht Bayern / Studienkollegordnung
StKO§ 7 Übertritt
Stand: 25.08.2026
Ein Übertritt von einem anderen Studienkolleg ist in der Regel nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Studienkollegs im Einvernehmen mit der aufnehmenden Universität oder der Hochschule Coburg.