Gesetze / Steueridentifikationsnummerverordnung
StIdV§ 3 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BFH, 18.01.2012 – II R 49/10(Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar - Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt - Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO - Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte - mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene Rechtsmitteleinlegung - Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses i.S. des § 41 Abs. 1 FGO - einschränkende Auslegung des § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO)Zitiert von 20
- BFH, 20.12.2011 – II S 28/10 (PKH)(Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar - Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt - Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO - Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte - mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene Rechtsmitteleinlegung)
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Für § 3 StIdV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.