Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 310 Bekanntgabe der Verurteilung
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften des neuen Rechts über die gerichtliche Anordnung, daß eine Verurteilung öffentlich bekanntgemacht wird, gelten auch für Taten, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.