Gesetze / Landesrecht Brandenburg / StGÜZV · GVBl.II/18, [Nr. 78]
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, des Güterkraftverkehrs und nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Straßenverkehrsrechts- und Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung - StGÜZV)
11 Normen · Ausgangsfassung vom 09.11.2018 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
23.08.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. August 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 66])
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Historischer Änderungsnachweis
29.12.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 29.12.2023
§§ 2, 4 geändert
GVBl. II 2024, Nr. 1
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Historischer Änderungsnachweis
30.08.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 30.08.2021
§§ 1, 2, 3, 4 geändert; §§ 4a, 9 eingefügt; § 6 neu gefasst; bisheriger § 9 wird § 10
GVBl. II 2021, Nr. 81
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Historischer Änderungsnachweis
09.07.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.07.2019
§§ 1, 2, 4 geändert
GVBl. II 2019, Nr. 52
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).