Gesetze / Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung
StFachAngAusbV§ 6 Zeitpunkt
Stand: 01.08.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StFachAngAusbV%202023/6#abs-1 (1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StFachAngAusbV%202023/6#abs-2 (2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.