Gesetze / Steuerberatungsgesetz

StBerG

§ 87 Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Bundessteuerberaterkammer erhebt von den Steuerberaterkammern Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 86g § 87a