Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 55g Steuerberatungsgesellschaft
Stand: 01.08.2022
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- AG Düsseldorf, 15.01.2026 – HRB 109899
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 – 1 AGH 38/22
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Berufsausübungsgesellschaften, bei denen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte die Mehrheit der Stimmrechte innehaben und bei denen die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind, dürfen die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ führen.