Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO§ 25 Ausbildungsablauf
Stand: 04.11.2022
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/25#abs-1 (1) Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/25#abs-2 (2) Die fachtheoretische Ausbildung ist in zwei Ausbildungsteilabschnitte aufgeteilt. Der erste Ausbildungsteilabschnitt dauert drei Monate. Er soll möglichst bald nach Eintritt in den Vorbereitungsdienst beginnen. Der zweite Ausbildungsteilabschnitt dauert fünf Monate. Er kann geteilt werden, wobei drei Monate der Laufbahnprüfung unmittelbar vorangehen sollen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/25#abs-3 (3) Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte und der Ausbildungsteilabschnitte kann im Einzelfall aus wichtigen dienstlichen oder privaten Gründen geändert werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/25#abs-4 (4) Die Beamtin oder der Beamte legt zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes eine Laufbahnprüfung ab.