Gesetze / Steueroasen-Abwehrgesetz
StAbwG§ 4 Intransparenz in Steuersachen
Stand: 01.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StAbwG/4#abs-1 (1) Ein Steuerhoheitsgebiet ist nicht kooperativ, wenn dieses Steuerhoheitsgebiet keine hinreichende Transparenz in Steuersachen gewährleistet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StAbwG/4#abs-2 (2) Ein Steuerhoheitsgebiet gewährleistet keine hinreichende Transparenz in Steuersachen, wenn dieses Steuerhoheitsgebiet
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StAbwG/4#abs-3 (3) Gemeinsamer Meldestandard nach Absatz 2 Nummer 1 ist der durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zusammen mit den G20-Staaten entwickelte Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen in dem Stand der Veröffentlichung durch die OECD vom 15. Juli 2014.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StAbwG/4#abs-4 (4) Der OECD Standard nach Absatz 2 Nummer 2 bestimmt sich anhand der „2016 Terms of Reference“ im „Informationsaustausch auf Ersuchen, Handbuch für die gegenseitige Überprüfung 2016-2020“, Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (2016).[*] Der Standard ist in einem Steuerhoheitsgebiet weitgehend nicht umgesetzt, wenn von ihm wesentlich abgewichen wird und diese Abweichung signifikante Auswirkungen auf die praktische Durchführung des Informationsaustausches auf Ersuchen hatte oder voraussichtlich haben wird.
* Amtlicher Hinweis: Dieses Dokument ist im Internet abrufbar unter https://www.bzst.de/DE/Behoerden/InternationaleAmtshilfe/AmtshilfeDirekteSteuern/amtshilfe_direkte_steuern_node.html.