Gesetze / Steueränderungsgesetz 1961
StÄndG 1961Art 23
Stand: 10.06.2019
Artikel 22 gilt nicht für Personen, die ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben.
Gesetze / Steueränderungsgesetz 1961
StÄndG 1961Stand: 10.06.2019
Artikel 22 gilt nicht für Personen, die ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben.