§ 51 Nicht mehr anwendbare Vorschriften
Stand: 10.06.2019
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- VGH Hessen, 13.05.2016 – 8 C 1136/15.NZitiert von 8
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SprengG%201976/51#abs-1 (1) Soweit sie nicht bereits auf Grund des § 39 des Sprengstoffgesetzes vom 25. August 1969 außer Kraft getreten sind, treten außer Kraft
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sonstige landesrechtliche Vorschriften, deren Gegenstände in diesem Gesetz geregelt sind oder die ihm widersprechen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SprengG%201976/51#abs-2 (2) Soweit sich die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichneten Rechtsvorschriften auf Gegenstände beziehen, die durch Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes zu regeln sind, treten diese Vorschriften erst mit Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnungen außer Kraft.