Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sportfachwirt und Geprüfte Sportfachwirtin
SportFortbVAnlage 2 (zu § 9) Zeugnisinhalte
Stand: 10.01.2020
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2348 – 2349)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
Änderungsverlauf
-
26.03.2014 Ausfertigung
Anlage 2 eingefügt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. März 2014 (BGBl. I 274)
BGBl. 2014 I S. 274
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.