Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Spielbankgesetz NRW
SpielbG NRW§ 3 Konzessionsinhaberin oder Konzessionsinhaber
Stand: 26.08.2026
Konzessionsinhaberin oder Konzessionsinhaber können natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Vereinigungen sein, die Träger von Rechten und Pflichten sein können.