Gesetze / Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit
SozSichAbkZusAbkISRGArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbkZusAbkISRG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbkZusAbkISRG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Zusatzabkommen nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.