Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über Soziale Sicherheit
SozSichAbkKORGArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbkKORG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbkKORG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 24 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.