Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit

SozSichAbkG UKR

Art 3

Stand: 26.01.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbkG%20UKR/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 9 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Art 2