Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
SozSichAbkALBGArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbkALBG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SozSichAbkALBG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 25 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.