Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Soz-DurchV · GVBl.II/00, [Nr. 12] S.184
Verordnung über die Durchführung des Brandenburgischen Sozialberufsgesetzes für soziale Berufe in Berufsfeldern im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Soziale Berufe-Durchführungsverordnung - Soz-DurchV)
4 Normen · Ausgangsfassung vom 29.05.2000 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Zuständige Behörde
- § 2 Nachweis der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung
- § 3 Eignung für den Beruf
- § 4 Rücknahme und Widerruf
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 105 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.40)
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Historischer Änderungsnachweis
09.11.2006 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.11.2006, Artikel 2
§ 1 geändert
GVBl. I 2006, Nr. 13, S. 132
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).