§ 35 Rechtsbeschwerde
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SortSchG%201985/35#abs-1 (1) Gegen den Beschluß des Beschwerdesenats findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn der Beschwerdesenat sie in dem Beschluß zugelassen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SortSchG%201985/35#abs-2 (2) § 34 Abs. 3 gilt entsprechend.