Gesetze / Siebdruckermeisterverordnung
SiebdrMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SiebdrMstrV%202006/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SiebdrMstrV%202006/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen:
1.
Kopiervorlagen für die Siebdruckformherstellung anfertigen und Qualität durch Prüfdrucke bewerten,
2.
Druckprodukt erstellen und Druckergebnis im Druckprozess nach Qualitätsstandards messen, kontrollieren und optimieren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SiebdrMstrV%202006/6#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.