Gesetze / Landesrecht Bayern / Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 16./17. Dezember 1993

SiTechZStV

Art 1 Allgemeines

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Freistaat Bayern errichtet die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) unter dieser Bezeichnung als Organisationseinheit des für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministeriums. Der Freistaat Bayern behält sich vor, die ZLS als eine diesem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete Landesoberbehörde zu errichten.

Art 2