Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SektionsV · GVBl.II/05, [Nr. 32] S.538
Verordnung über die Voraussetzungen der Ermächtigung zur Durchführung von klinischen Sektionen und zur Übertragung der Zuständigkeiten (Sektionsverordnung - SektionsV)
3 Normen · Ausgangsfassung vom 21.11.2005 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
25.01.2016 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])
-
Historischer Änderungsnachweis
15.07.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.07.2010, Artikel 2
§ 2 geändert
GVBl. I 2010, Nr. 28
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).