Gesetze / NOK I Seelotsen-Grundausbildungs-Verordnung
SeelotAusbNOKIV§ 10 Kosten der Grundausbildung
Für § 10 SeelotAusbNOKIV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.