Gesetze / Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz
SeefischGBußgÜbertrV§ 1 Übertragung der Verordnungsermächtigung
Stand: 12.10.2021
Die in § 18 Absatz 6 Satz 1 des Seefischereigesetzes enthaltene Ermächtigung wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen.