Gesetze / Kollisionsverhütungsregeln

KVR

Regel 28 Tiefgangbehinderte Fahrzeuge

Stand: 10.06.2019

Bund

Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug darf zusätzlich zu den in Regel 23 für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Lichtern drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander oder einen Zylinder dort führen, wo sie am besten gesehen werden können.