§ 7 Jugendliche Besatzungsmitglieder
Stand: 10.06.2019
Jugendliche Besatzungsmitglieder sind Besatzungsmitglieder, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Stand: 10.06.2019
Jugendliche Besatzungsmitglieder sind Besatzungsmitglieder, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.