§ 126 Besatzungsmitgliedern gleichgestellte Personen
Stand: 10.06.2019
Kanalsteurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal und Sicherheitskräfte privater nach der Gewerbeordnung zugelassener Bewachungsunternehmen stehen hinsichtlich dieses Unterabschnitts den Besatzungsmitgliedern gleich.