Gesetze / See-DatenÜbermittDV · BGBl I 2016, 329

Verordnung zur Durchführung der Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen im Seeverkehr

3 Normen · ausgefertigt 01.03.2016 · letzte Änderung 01.10.2024 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Übermittlung und Nutzung der Daten
  3. § 3 Verfahren der Datenübermittlung

Änderungsverlauf

  1. 01.10.2024 — 2 Normen geändert · §§ 1, 2 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.