Gesetze / See-Berufsausbildungsverordnung
See-BAV§ 30 Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung
Stand: 10.06.2019
Für § 30 See-BAV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.