Gesetze / Landesrecht Bayern / Schulbauverordnung
SchulbauVAnlage 9 Räume für Angebote zur ganztägigen Förderung und Betreuung
Stand: 25.08.2026
Für schulische Angebote zur ganztägigen Förderung und Betreuung sind folgende Räume zweckmäßig:
1. Versorgungsküche
2. zwei Aufenthaltsräume, davon ein kleinerer Aufenthaltsraum für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
3. ein weiterer Aufenthaltsraum bei Ganztagsschulen.