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Anlage 9 SchulbauV (Bayern) — Räume für Angebote zur ganztägigen Förderung und Betreuung

Schulbauverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für schulische Angebote zur ganztägigen Förderung und Betreuung sind folgende Räume zweckmäßig:

1. Versorgungsküche

2. zwei Aufenthaltsräume, davon ein kleinerer Aufenthaltsraum für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen

3. ein weiterer Aufenthaltsraum bei Ganztagsschulen.