Gesetze / Landesrecht Bayern / Schulbauverordnung
SchulbauVAnlage 7 Schulkantinen
Stand: 25.08.2026
1. Schulkantinen können für Tagesheim- und Ganztagsschulen, ferner für Schulen mit gewöhnlich ganztägigem Unterricht errichtet werden.
2. Der notwendige Raumbedarf richtet sich nach der Zahl der voraussichtlich am Essen Teilnehmenden und der Betriebsart der Kantine.
3. Eine Kantine umfaßt folgende Räume:
– Speisesaal
– Küche mit Nebenräumen