Gesetze / Landesrecht Bayern / Schulbauverordnung
SchulbauV§ 1
Stand: 25.08.2026
Maßstab für die Gestaltung und Ausstattung von Schulanlagen sind die Anforderungen an die Schule als eine Stätte des Unterrichts und der Erziehung. Es muß ein einwandfreier Schulbetrieb in Übereinstimmung mit den Zielen der staatlichen Schulorganisation gewährleistet sein.