Gesetze / Schuhmachermeisterverordnung
SchuhmMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchuhmMstrV%202014/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Schuhmacher-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchuhmMstrV%202014/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind unter besonderer Berücksichtigung funktioneller, materialbezogener und fertigungstechnischer Anforderungen jeweils an einem Paar Damen- und an einem Paar Herrenschuhe Mängel zu analysieren und zu beseitigen sowie Stellungskorrekturen vorzunehmen.