Gesetze / Schuhfertigerausbildungsverordnung
SchuhfAusbV§ 16 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Stand: 10.06.2019
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung kann im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer der Berufsausbildung nach dieser Verordnung angerechnet werden.