Gesetze / Schornsteinfegermeisterverordnung
SchoMstrV§ 1 Gegenstand
Stand: 10.06.2019
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- OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 – OVG 10 B 2.14Zitiert von 3
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Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Schornsteinfeger-Handwerk. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.