Gesetze / Präzisionswerkzeugmechanikermeisterverordnung

PräzwMechMstrV

§ 3 Ziel und Gliederung des Teils I

Stand: 02.12.2021

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/3#abs-1 (1) Durch die Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen und dabei Tätigkeiten des Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk meisterhaft verrichten kann.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/3#abs-2 (2) Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch,
2.
eine Situationsaufgabe.
§ 2 § 4