Gesetze / Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung
SchiffsBelWertV§ 11 Neubaupreis
Stand: 10.06.2019
Der Neubaupreis ist der mit der Werft vertraglich vereinbarte Baupreis zuzüglich Nebenkosten wie Bauzeitenzinsen, Kosten der Bauaufsicht sowie der Erstausrüstung, sofern die Nebenkosten angemessen und üblich sind.