Gesetze / Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
SchiedsG§ 38
Stand: 10.06.2019
Hat der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin einen gesetzlichen Vertreter, so stellt die Schiedsstelle auch diesem die Terminsnachricht zu. Der Vertreter ist als Beistand zur Schlichtungsverhandlung zugelassen.