Gesetze / Schadenersatzvorauszahlungsgesetz
SchaEVZG§ 1 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung an Bürger, denen durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde.