Gesetze / Schiffsregisterordnung
SchRegO§ 48
Stand: 10.06.2019
Jede Eintragung soll den Tag angeben, an dem sie erfolgt ist. Sie ist von den zuständigen Beamten zu unterschreiben.
Gesetze / Schiffsregisterordnung
SchRegOStand: 10.06.2019
Jede Eintragung soll den Tag angeben, an dem sie erfolgt ist. Sie ist von den zuständigen Beamten zu unterschreiben.