Gesetze / Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
SchRG§ 20
Stand: 10.06.2019
Die in § 18 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung.
Gesetze / Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
SchRGStand: 10.06.2019
Die in § 18 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung.