Gesetze / Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
SchKiSpVDBest 1§ 12
Stand: 10.06.2019
Die Berichterstattung über die Schüler- und Kinderspeisung erfolgt für die Kennziffern der Schüler- und Kinderspeisung durch die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung entsprechend dem bestätigten Kennziffernprogramm.