Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
SchKfmAusbV 2004§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.