Gesetze / Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften

SchErsRÄndG

(XXXX) Art 1 bis 4

Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Für (XXXX) Art 1 bis 4 SchErsRÄndG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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→Art 5