Gesetze / Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch
SchBrÜbkG(XXXX) §§ 1 und 2
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) §§ 1 und 2 SchBrÜbkG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.